Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur SCHWEIGER DESIGN
Die nachfolgenden AGB sind Basis aller erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen SCHWEIGER DESIGN und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SCHWEIGER DESIGN hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen SCHWEIGER DESIGN und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Urheberschutz
Nutzungsrechte, Eigenwerbung
2.1. Der an SCHWEIGER DESIGN erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten von SCHWEIGER DESIGN, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Ohne Zustimmung von SCHWEIGER DESIGN dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
2.4. Die Werke von SCHWEIGER DESIGN dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. SCHWEIGER DESIGN räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, SCHWEIGER DESIGN und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SCHWEIGER DESIGN.
2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist SCHWEIGER DESIGN bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann SCHWEIGER DESIGN zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von SCHWEIGER DESIGN unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCHWEIGER DESIGN nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von SCHWEIGER DESIGN formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.10. SCHWEIGER DESIGN bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.
Honorare, Fälligkeit
3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und SCHWEIGER DESIGN nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V., Mohrenstraße 63, 10117 Berlin.
3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann SCHWEIGER DESIGN Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.
Zusatzleistungen
Neben- und Reisekosten, KSK
4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.
4.3. Der Auftraggeber erstattet SCHWEIGER DESIGN die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.5. Die Honorare von SCHWEIGER DESIGN können unter Umständen unter die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weist SCHWEIGER DESIGN vorsorglich darauf hin, dass der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.
Mitwirkung des Auftraggebers
Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SCHWEIGER DESIGN alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf der verspäteten oder nicht vollständigen Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Schweiger Design nicht zu vertreten.
5.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er SCHWEIGER DESIGN zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber SCHWEIGER DESIGN im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
5.3. Für SCHWEIGER DESIGN besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.
Datenlieferung, Handling
6.1. SCHWEIGER DESIGN ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
6.2. Stellt SCHWEIGER DESIGN dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von SCHWEIGER DESIGN vorgenommen werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
6.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet SCHWEIGER DESIGN nicht.
Eigentum und Rückgabepflicht
7.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an SCHWEIGER DESIGN zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. SCHWEIGER DESIGN bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Korrektur, Produktions-
überwachung, Belegmuster
8.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind SCHWEIGER DESIGN Korrekturmuster vorzulegen.
8.2. Die Produktion wird von SCHWEIGER DESIGN nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist SCHWEIGER DESIGN berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. SCHWEIGER DESIGN haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 9.
8.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind SCHWEIGER DESIGN eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die SCHWEIGER DESIGN auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
Gewährleistung und Haftung
9.1. SCHWEIGER DESIGN haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche SCHWEIGER DESIGN auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
9.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen SCHWEIGER DESIGN aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 9.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
9.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
9.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet SCHWEIGER DESIGN nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die SCHWEIGER DESIGN an Dritte vergibt.
9.6. Sofern SCHWEIGER DESIGN Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt SCHWEIGER DESIGN hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur SCHWEIGER DESIGN zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
9.7. SCHWEIGER DESIGN haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. SCHWEIGER DESIGN ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
9.8. SCHWEIGER DESIGN haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. SCHWEIGER DESIGN ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese SCHWEIGER DESIGN bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
Bedingungen für Webdesign
Es gelten ergänzend folgende Bedingungen:
10.1. SCHWEIGER DESIGN erstellt die Website entsprechend einem vom Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) SCHWEIGER DESIGN keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zeritfikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
10.2. SCHWEIGER DESIGN gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist der Auftraggeber i.d.R. allein verantwortlich. Das gilt auch für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhaltselemte der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).
10.3. Ist zusätzlich vereinbart, dass SCHWEIGER DESIGN Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird SCHWEIGER DESIGN dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist SCHWEIGER DESIGN nicht verantwortlich.
10.4. Nach Fertigstellung überträgt SCHWEIGER DESIGN die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers, z.B. durch Hochladen der Daten auf den vom Auftraggeber zugänglich gemachten Server oder durch Übergabe auf digitaler Art. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist das Werk vollendet.
10.5. SCHWEIGER DESIGN ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der verwendeten Tools herauszugeben, welche aus der fertig gestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
Zusätzliche Vereinbarung
11.1. Überschreitet der Auftragnehmer die Vertragstermine (Zwischen- und Endtermine) schuldhaft, ist eine Vertragsstrafe von 0,2% der Nettoabrechnungssumme, jedoch mindestens 5,00 Euro je Werktag vereinbart, höchstens jedoch 5% der Nettoauftragssumme.
Erfüllungsort
12.1. Erfüllungsort für beide Parteien ist Potsdam.
Schlussbestimmungen
13.1. Gerichtsstand ist Potsdam, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. SCHWEIGER DESIGN ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
13.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.
13.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.